Regeln für Passagiere, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19 nach Deutschland einreisen
Bei der Einreise auf dem Landweg (Straße oder Schiene) besteht für Personen mit Wohnsitz in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland nur in Bulgarien die Pflicht zur elektronischen Registrierung, Vorlage eines Negativtests / Vollimpfungsbescheinigung / Genesungsbescheinigung nach Coronavirus und Quarantäne.
Bei Flugreisen bleibt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Tests / einer vollständigen Impfbescheinigung / einer Genesungsbescheinigung nach einem Coronavirus bestehen. Die Registrierung im elektronischen System wird aufgehoben. Personen über 6 Jahre, die aus Bulgarien oder einer Risikoregion auf dem Luftweg nach Deutschland einreisen und sich in den letzten 10 Tagen nicht in einer Region mit hoher Morbidität oder in einer Region mit Virusvarianten aufgehalten haben, müssen einen negativen Coronavirus-Test vorlegen; eine Bescheinigung über die vollständige Impfung oder eine Bescheinigung über die Genesung von einer Infektion. Das Dokument muss der Fluggesellschaft vor Abflug vorgelegt werden.
Bei Einreise aus einer Risikoregion auf dem Land- oder Seeweg ist ein negativer Coronavirus-Test erforderlich; eine Bescheinigung über die vollständige Impfung oder eine Bescheinigung über die Genesung von einer Infektion. Das Dokument kann bis zu 48 Stunden nach der Einreise nach Deutschland vorgelegt werden.
Für Personen unter 6 Jahren ist kein Test erforderlich.